Ihr Weg zu uns






Ihr Weg zu uns

IHR WEG ZU UNS

Sie wollen Kontakt mit uns aufnehmen und eine logopädische Therapie beginnen? 

Zögern Sie nicht: Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an! 

Ihr Arzt wird Ihnen eine entsprechende Heilmittelverordnung – ein Rezept – ausstellen.

Sprechen Sie mit ihm!

Bei Erwachsenen kann dies beispielsweise der Allgemeinarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater (Facharzt für Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen) oder Neurologe sein, bei Kindern ist dies in der Regel der Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder Kieferorthopäde.

WER BEZAHLT DIE BEHANDLUNG?

Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden üblicherweise von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Voraussetzung dafür ist eine gültige Heilmittelverordnung, die Ihr Arzt ausstellt. 

Ihr Arzt weiß nicht genau, wie das Formular richtig auszufüllen ist?

Wir helfen gerne – kontaktieren Sie uns!







ZAHLEN DIE KRANKENKASSEN ALLES?

Gesetzlich Versicherte müssen eine zehnprozentige Zuzahlung für die Behandlung leisten. 

Ausgenommen sind gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sowie Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse.


Für PRIVAT VERSICHERTE PATIENTEN gibt es keine festgelegte Gebührenordnung. Sollte Ihre private Versicherung – aus welchem Grund auch immer – die Behandlungskosten nicht oder nicht in voller Höhe erstatten, sind Sie als Behandlungsempfänger und Vertragspartner trotzdem zur Zahlung verpflichtet. Es ist also wahrscheinlich, dass ein Teil der Behandlungskosten von Ihnen selbst getragen werden muss.



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